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   OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 485/98   

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OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 485/98 (https://dejure.org/1999,16004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1999 - 15 W 485/98 (https://dejure.org/1999,16004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 15 W 485/98 (https://dejure.org/1999,16004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 576
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Obwohl das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt hat, dass eine Mischentscheidung vorliegt, bei der hinsichtlich des erledigten Teil eine isolierte Kostenentscheidung mit der Folge der Anfechtbarkeit nach § 20 a Abs. 2 FGG getroffen worden ist, ist die weitere Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung nicht eröffnet, da das Amtsgericht und nicht das Landgericht als Beschwerdegericht die isolierte Kostenentscheidung getroffen haben (OLG Hamm NZM 1999, 576; Senat WuM 2003, 656; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 47 Rdnr. 64; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 47, Rdnr. 23).

    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a. F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).

  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Keidel/Kahl: FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT- Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Keidel/Kahl: FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2008 - 20 W 40/08

    Kostenentscheidung im WEG-Verfahren: (Un-) Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen

    Die weitere Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung ist daher nicht eröffnet, soweit das Amtsgericht und nicht das Landgericht als Beschwerdegericht die isolierte Kostenentscheidung getroffen haben (OLG Hamm NZM 1999, 576; Senat NJW-RR 2004, 590; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 47 Rdnr. 64; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 47, Rdnr. 23).

    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a. F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a. F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Meyer/Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 30.06.1999 - 1Z BR 113/99

    Weitere Beschwerde gegen landgerichtliche Entscheidung bezüglich der

    Die Vorschrift greift deshalb nicht nur in den Fällen ein, in denen der Gesetzgeber selbst ausnahmsweise die selbständige Anfechtung der Kostenentscheidung zugelassen hat (§ 20 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FGG ), sondern erfaßt auch alle anderen Fälle, in denen nach der Rechtsprechung darüber hinaus die selbständige Anfechtung der Kostenentscheidung eröffnet ist (vgl. die Beispiele in BayObLGZ 1962, 380, 386, 1973, 90 und 1994, 8, 9; Keidel/Zimmermann, Rdn. 5 a und 14, Bassenge/Herbst, FGG/ RPflG , 8. Aufl., Rdn. 8 und 10, jeweils zu § 20 a FGG ), und zwar auch dann, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde gegen die Kostenentscheidung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat (OLG Hamm, NZM 1999, 576, 577).
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